Impressum

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Angaben gemäß § 5 Telemediengesetz:

GSAM + Spee Asset Management AG

FIRMENSITZ

Steinstrasse 137 | 47798 Krefeld

KONTAKT

Telefon: +49 (0)2151 / 38 74 750
E-Mail: info@gsam-ag.de
Vorstand: André Spee, Michael Brücher
Aufsichtsrat: Philipp Mertens, Erwin Busch, Richard Eibl

USt-IDNr.: DE 244 496 133

Inhaltlich verantwortlich: André Spee

REGISTEREINTRAG

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Krefeld
Registernummer: HRB 17623

STREITSCHLICHTUNG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDEN

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt, Tel: +49 (0)228 / 41 08 0
www.bafin.de

Deutsche Bundesbank, Hauptverwaltung NRW
Berliner Allee 14, 40212 Düsseldorf, Tel: +49 (0)211 / 874 0

MITGLIEDSCHAFTEN

Die Gesellschaft ist ein der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (www.e-d-w.de) zugeordnetes Institut.

Informationen zur Identität der wichtigsten Handelsplätze und der Ausführungsqualität in Bezug auf GSAM + Spee AM AG Finanzportfolioverwaltungsmandate gegenüber Privatkunden:

» Informationen zur Identität der wichtigsten Handelsplätze und der Ausführungsqualität (PDF - 0,1 MB)

»Top 5 Jahresbericht 2023 (PDF - 0,1 MB)
»Top 5 Jahresbericht 2022 (PDF - 0,1 MB)
»Top 5 Jahresbericht 2021 (PDF - 0,1 MB)
»Top 5 Jahresbericht 2020 (PDF - 0,1 MB)
»Top 5 Jahresbericht 2019 (PDF - 0,1 MB)
»Top 5 Jahresbericht 2018 (PDF - 0,1 MB)
»Top 5 Jahresbericht 2017 (PDF - 0,1 MB)

 
AUSFÜHRUNGSGRUNDSÄTZE

» Ausführungsgrundsätze (PDF - 0,3 MB)

 
„MITWIRKUNGSPOLITIK“ NACH § 134b AktG 

Das Unternehmen GSAM + Spee Asset Management AG hat als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG die Pflicht seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben. Dieser Pflicht kommt das Unternehmen mit der folgenden Beschreibung nach:

  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
  • Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

 
ZUSTÄNDIGE SCHLICHTUNGSSTELLE

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. zuständig: VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, vuv-ombudsstelle.de
Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.

VERORDNUNG (EU) 2019/2088 OFFENLEGUNGSVERORDNUNG

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 sowie Art. 6 Abs. 1 und 2 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet:

Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 OffenlegungsVO) sowie die Art und Weise ihrer Einbeziehung (Art. 6 OffenlegungsVO) und Angaben zur Vergütungspolitik (Art. 5 OffenlegungsVO)

Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer Unternehmensorganisation selbst sehen wir es als unsere Aufgabe an, auch unsere Kunden in der Ausgestaltung der zu uns bestehenden Geschäftsverbindung für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.
  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben. Da sich derartige Risiken letztlich nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken erkennen und begrenzen zu können.
  • Für die Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken versuchen wir Anlagen in solche Unternehmen zu identifizieren und möglichst auszuschließen, die ein erhöhtes Risikopotential aufweisen. Mit spezifischen Ausschlusskriterien sehen wir uns in der Lage, Investitionsentscheidungen oder Anlageempfehlungen auf umweltbezogene, soziale oder unternehmensbezogene Werte auszurichten. Hierzu greifen wir in der Regel auf im Markt anerkannte Bewertungsmethoden zurück.
  • Die Identifikation geeigneter Anlagen kann zum einen darin bestehen, dass wir in Investmentfonds investieren bzw. empfehlen, deren Anlagepolitik bereits mit einem geeigneten und anerkannten Nachhaltigkeits-Filter zur Reduktion von Nachhaltigkeitsrisken ausgestattet ist. Die Identifikation geeigneter Anlagen zur Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisken kann auch darin bestehen, dass wir für die Produktauswahl in der Vermögensverwaltung bzw. für die Empfehlungen in der Anlageberatung auf anerkannte Rating-Agenturen zurückgreifen. Die konkreten Einzelheiten ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen.
  • Die Strategien unseres Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken können auch in die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien einfließen. Die Beachtung dieser Richtlinien ist maßgeblich für die Bewertung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter und beeinflusst damit maßgeblich die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 OffenlegungsVO).

 
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

In Bezug auf Art. 4 Abs. 1 lit. b OffenlegungsVO i.V.m. Art. 12 VO 2022/1288 führen wir das Folgende aus:

  • Investitionsentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (z.B. Klima, Wasser, Artenvielfalt), auf soziale -und Arbeitnehmerbelange haben und auch der Bekämpfung von Korruption und Bestechung abträglich sein.
  • Wir haben ein erhebliches Interesse daran, unserer Verantwortung als Finanzmarktteilnehmer gerecht zu werden und dazu beizutragen, derartige Auswirkungen im Rahmen unserer Anlageentscheidungen zu vermeiden. Wir bedauern, dass die derzeit vorliegenden bürokratischen Rahmenbedingungen und noch immer unklare Rechtsfragen es uns nicht erlauben uns entsprechend öffentlich zu positionieren.
  • Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile sind wird daher derzeit daran gehindert, eine öffentliche Erklärung dahingehend abzugeben, dass und in welcher Art und Weise wir die im Rahmen unserer Investitionsentscheidungen die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Umweltbelange usw.) berücksichtigen. Daher sind wir gehalten, auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese vorläufig und bis zu einer weiteren Klärung nicht berücksichtigen.
  • Wir erklären aber ausdrücklich, dass diese Handhabung nichts an unserer Bereitschaft ändert, einen Beitrag zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel zu leisten, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels und anderer ökologischer oder sozialer Missstände zu verringern.

 
Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

In Bezug auf Art. 4 Abs. 5 lit. b OffenlegungsVO i.V.m. Art. 13 VO 2022/1288 führen wir das Folgende aus:

  • Für die Anlageberatung gelten die obigen Ausführungen zur Nichtberücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren entsprechend.
  • Es findet keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Erarbeitung von Anlageempfehlungen statt.

 
HAFTUNGSHINWEIS

Die Informationen auf der GSAM AG Website wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet.
Dennoch können Fehler nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die GSAM AG übernimmt keine juristische Verantwortung oder irgendeine Haftung für eventuell verbliebene fehlerhafte Angaben und deren Folgen.

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